Haftungsverzicht

HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG

Inhalt der Verzichtserklärung

Als Teilnehmer an der Trainingsveranstaltung nehme ich auf eigene Gefahr teil und trage die alleinige zivil– und strafrechtliche Verantwortung für von mir oder von mir benutzen Fahrzeugen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss schriftlich vereinbart wird.

Fahrer und Beifahrer erklären den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/ den Trainingsveranstaltung/en entstehen, gegen:
den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreiber, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation des Trainings in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei dem Training zu benutzten Straßen samt Zubehör verursacht werden, die Erfüllungs– und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannter Personen und Stellen, die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge und den eigenen Beifahrer, den eigenen Fahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer und Sozius/ Sozia gehen vor) und eigene Helfer außer für Schäden aus deren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Erklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der/die gesetzliche/n Vertreter von Minderjährigen erklärt/erklären, dass er/sie sich der besonderen zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewusst ist/sind und er/sie während des Motorradtrainings ausschließlich aufsichtspflichtig sind. Er/sie erklärt/erklären, dass für den vertretenen Minderjährigen der obige Haftungsausschluss anerkannt wird und er/sie, soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist, für eine Schadensersatzpflicht des Minderjährigen einstehen wird/werden, auch wenn dieser selbst vertraglich oder gesetzlich haftet.
Fahrer/Beifahrer/gesetzliche/r Vertreter bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnis des für die Trainingsveranstaltung bestehenden Versicherungsschutzes und akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SWITCHevent - PR Event GmbH.

Stand: 2023-04-19

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